[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Swpat durch die Hintertuer



On Tue, May 22, 2001 at 02:14:24AM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > Da hierbei Hoheitsrechte nicht an eine zwischenstaatliche
> > Instititution übertragen werden, sondern an einen anderen Staat, frage
> > ich mich, inwieweit das sich mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt.
> > 
> Vollstreckung auslandischer Urteile ist an sich nichts besonderes.

Die Frage ist aber, ob der Vorbehalt des "ordre public"
aufgegeben wird und dann in DE punitive damages von mehreren
Millionen vollstreckt werden können. Bisher hat der BGH das trotz
vieler Versuche immer wieder geblockt. Gott sei Dank. 

Es gibt viele Elemente des amerikanischen Systems, die in unser
System nicht hineinpassen...

Gruss

Rigo