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Re: Swpat durch die Hintertuer



> > Kurzfassung: Das "Haager Uebereinkommen..." soll dafuer sorgen, dass
> > Urteile auslaendischer Gerichte beim Wettbewerbsrecht sowie bei
> > Industrie- und Handelsgeheimnissen durchgesetzt werden muessen.
> 
> Da hierbei Hoheitsrechte nicht an eine zwischenstaatliche
> Instititution übertragen werden, sondern an einen anderen Staat, frage
> ich mich, inwieweit das sich mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt.
> 
Vollstreckung auslandischer Urteile ist an sich nichts besonderes.