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Re: Allmendentragoedie und Parzellentragoedie



> Worauf stuetzt sich eigentlich das BVerfG, wenn es Urheberrecht und
> Patentrecht unter "Eigentum" nach GG subsumiert, aber andere Rechte
> nicht?

NJW 71, 2163, da muesste man nachgucken. Ich fands in Schunck/De Clerk.
"jegliche private Vermoegenswerte dinglicher oder schuldrechtlicher Art",
auch durch oeffentliches Recht gewaehrte Positionen, soweit sie
vergleichbar sind.

Tragoedie ? Es heisst doch nichts fuer die Zukunft.