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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung



Rechtsfortbildung und die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe sind
auch zwei verschiedene Sachen. Der eine Fall zeigt nur, wie wenig
hilfreich das Gesetz in bestimmten Faellen ist, in dem anderen Fall wird
Neuland betreten. Beispiel: das allgemeine Persoenlichkeitsrecht, das ja
im BGB gerade nicht vorgesehen ist.

Rechtsfortbildung mit Carl Schmitt, das hats vermutlich nur ganz selten
gegeben. Die Masse der Faelle war gewohnliches alltaegliches Zeug,
ekelhaft genug, wie Ansetzen zum Versuch der Rassenschande. Dafuer gabs
ein Gesetz. Zumindest im Bereich des Strafrechtes war man auch eher
zurueckhaltend, wenns um Analogie etc ging. Siehe Noetigung und
Gewaltbegriff. Das ging erst spaeter los.