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Re: AW: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



> aufzubewahren und sozusagen einen vorverlegten FAG-Beschluß zu simulieren auf einen

Unabhaengig vom Datenschutz ist diese Vorverlegung auch schon an sich
bemerkenswert. So ein Beschluss wirkt doch an sich nicht in die
Vergangenheit. Da steht drin: von nun an koennen Daten gesammelt werden.

Aber unabhaengig davon ist der ISP auch Zeuge. In welchem Verhaeltnis
steht denn dies zur Ueberwachung ? Sind das nicht zwei ganz verschiedene
Sachen, die es nebeneinander gibt ? Muss der ISP nicht womoeglich ganz
unabhaengig von Ueberwachungsbeschluessen aussagen, also abliefern ?

H.