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Re: AW: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?
- To: patrick.mayer@gmx.de
- Subject: Re: AW: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Thu, 21 Jun 2001 12:35:16 +0200 (CEST)
- cc: debate@lists.fitug.de
> aufzubewahren und sozusagen einen vorverlegten FAG-Beschluß zu simulieren auf einen
Unabhaengig vom Datenschutz ist diese Vorverlegung auch schon an sich
bemerkenswert. So ein Beschluss wirkt doch an sich nicht in die
Vergangenheit. Da steht drin: von nun an koennen Daten gesammelt werden.
Aber unabhaengig davon ist der ISP auch Zeuge. In welchem Verhaeltnis
steht denn dies zur Ueberwachung ? Sind das nicht zwei ganz verschiedene
Sachen, die es nebeneinander gibt ? Muss der ISP nicht womoeglich ganz
unabhaengig von Ueberwachungsbeschluessen aussagen, also abliefern ?
H.