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Re: AW: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



> > Wieso? Sie kriegt nur die Bestaetigung dass wir die Daten
> > zusammensuchen. Sie kriegt weder den Inhalt der Daten noch
> > irgendetwas anderes solange der Beschluss _uns_ nicht vorliegt.
> 
> Wie sieht es mit der Information aus, daß Daten vorhanden sind?
> Ist die evtl. nicht schon sensitiv?
> Nicht, daß das nicht leicht zu umgehen wäre: "Wir sichern _alles_ 
> aus $zeitraum"...

1. das und

2. weiß die Behörde ja schon, daß der Kunde Kunde ist, denn sonst hätte sie
ja nicht den Provider angerufen.

Bedenkenfrei ist das Verfahren (ich habe es selbst schon genutzt...)
natürlich trotzdem nicht. Denn wenn die Daten nach Datenschutzrecht längst gelöscht
sein müßten, ist es natürlich heikel, sie für die Behörde dennoch
aufzubewahren und sozusagen einen vorverlegten FAG-Beschluß zu simulieren auf einen
Zeitpunkt, als die Daten noch legal da waren. Wobei heutzutage in vielen Fällen,
insbesondere wenn die Datenübermittlung selbst pauschal abgerechnet wird,
eigentlich gar keine Daten nach Ende des Nutzungsvorgangs mehr da sein dürften.

Aber ich will die Debatte nicht aufwärmen, ob IP-Adressen bzw. Logfiles
personenbezogen sind, wann zu löschen ist etc. Kann alles im Listenarchiv (oder
wars bei Netlaw?) nachgelesen werden.

Viele Grüße


Patrick Mayer


-- 
Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer   patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de