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Re: Urheberrecht im Internet




DISCLAIMER: I am not a lawyer.

On Wed, Jun 20, 2001 at 05:21:14PM +0200, illona Kunz wrote:
> [ Sachverhalt: Bildnutzung nicht durch Kopie, sondern
>   durch externe Einbindung mittels <img
>   src="http://www.fremderserver.de/images/bild.jpg"/>

> das Bild liegt also nach wie vor auf dem Louvre-Server, aber
> man kann es auch auf meiner HP bewundern

> Gibt es dafür schon rechtskräftige Urteile, oder darf ich 'tun
> und lassen, was ich will' solange es ja noch eindeutig ist,
> daß ich das Bild nicht geklaut habe, sondern ja nur verlinke?

Solche Urteile gibt es im Zusammenhang mit Frames, wo ja
derselbe Effekt auftritt, wenn man

<frameset cols="100,*">
 <frame src="meinframe.html" name="_meiner"/>
 <frame src="http://www.deinserver.de/deinframe.html" name="_deiner"/>
</frameset>

macht. Auch hier liegt der fragliche Inhalt auf dem Fremdserver
und Du linkst ihn nur rein.

Dieser Sachverhalt ist mehrfach rechtskräftig abgeurteilt
worden, und zwar so: Es ist nicht entscheident, von wo Inhalte
geladen werden, weil dies demjenigen, der die Seite
unvoreingenommen betrachtet, sowieso nicht klar ist und ihn auch
nicht interessiert. Es ist stattdessen ausschlaggebend, wie die
Seite wirkt. 

Die juristische Formulierung [1] ist "sich fremde Inhalte zu
Eigen machen". Wenn Deine Seite "sich fremde Inhalte zu eigen"
macht, egal ob durch Kopie oder Verlinkung, dann wird dies als
identischer juristischer Sachverhalt betrachtet.  Es kommt also
nicht auf den Tatbestand des Kopierens des Bildes an, sondern
daß Du es Dir (ohne Lizenz durch den Urheber und Rechteinhaber)
"zu Eigen machst" und Nutzen daraus ziehst.

Dies macht vor dem Hintergrund der Rationale des Urheberrechts
auch Sinn und ist folgerichtig: Sinn des Urheberrechts ist es,
die Verwendung des Werkes an die Nutzungslizenz zu binden, die
durch den Urheber erteilt wird. Damit will der Gesetzgeber dem
Urheber und Werkschaffenden ein juristisches Umfeld schaffen,
daß ihn ermutigt, originale Werke zu schaffen und daß es ihm
ermöglicht, durch diese schaffende Tätigkeit ein Einkommen zu
haben. Würde das Urheberrecht nicht jedwede Nutzung eines Werkes
schützen, egal ob durch Kopie oder Verlinkung, wäre sein Sinn
ausgehöhlt und das Einkommen der Werkschaffenden gefährdet.

> Für den Fall, daß Du mir nicht weiterhelfen kannst, kennst Du
> evtl. jemanden der das könnte?

Eine vollständige juristische Herleitung, Urteile und
Aktenzeichen können Dir sicherlich die Juristen sagen, die Du
zum Beispiel auf der Mailingliste debate@lists.fitug.de findest.
Dort meldest Du Dich an, indem Du eine Mail an
debate-subscribe@lists.fitug.de sendest. Der Inhalt der Mail ist
nicht relevant. Informationen über Fitug findest Du auf
http://www.fitug.de.

> vielen Dank schonmal und
> viele Grüße
> illona kunz
> 
> PS. es handelt sich dabei nicht um verbotenes Material

Gruß,
	Kristian

[1] Juristisch ist eine Sprache, die äußerlich dem Deutschen
    ähnelt, aber diese deutschen Worte als Fachtermini mit
festgelegten Bedeutungen verwendet, die nicht mit den
gleichnamigen deutschen Bedeutungen übereinstimmen müssen.