[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] (nicht ganz) Neue Presseerklärung vom RP D'dorf



Das Problem ist wohl, dass Büssow mit der Rosinen-Theorie arbeitet:
Dort, wo es passt, interpretiert er eine Pflicht zum Handeln. 
Die schwierige Frage des Anwendungsbereiches des TDG oder MDStV 
interpretiert er non-chalant etwas weit. Ich erinnere mich, dass es
damals vor allen Dingen darum ging, die eigene Internet-Landschaft in
Deutschland zu säubern. 

Eigentlich kann man nur noch nach Lutz'scher Manier sagen:

man Grundgesetz

aber Sierk weiss es sicher besser und kann uns eine Antwort geben...

Gruss

Rigo
P.S. Warum müssen diese wildgewordenen Handfeger immer aus 
Deutschland kommen?


On Mon, Nov 26, 2001 at 12:18:08PM +0100, Thomas Roessler wrote:
> http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/NEWS_pmticker_sel.html?query=PRESSEMT.ID%3d6412
> 
> Pressemitteilung 469/2001  der Bezirksregierung Du"sseldorf vom 
> 23.11.2001 :

[....]
> 
> Bu"ssow zeigt sich insbesondere u"ber Reaktionen verwundert, die 
> sein Ta"tigwerden in dieser Angelegenheit grundsa"tzlich anzweifeln. 
> Sowohl nach dem Mediendienste-Staatsvertrag als auch nach anderen 
> Vorschriften ist die Beka"mpfung illegaler Internet-Angebote eine 
> Rechtspflicht zum Handeln. Bu"ssow: "Wenn in unserem Rechtsstaat 
> Rechtsvorschriften bestehen, dann kann man sich nicht aussuchen, ob 
> sie angewendet werden oder nicht . Es besteht eine klare 
> Rechtspflicht zum Handeln. Es wa"re gut, wenn sich andere 
> anschlie?en wu"rden."


--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de