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[FYI] (nicht ganz) Neue Presseerklärung vom RP D'dorf
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- Subject: [FYI] (nicht ganz) Neue Presseerklärung vom RP D'dorf
- From: Thomas Roessler <roessler@does-not-exist.org>
- Date: Mon, 26 Nov 2001 12:18:08 +0100
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Pressemitteilung 469/2001 der Bezirksregierung Du"sseldorf vom
23.11.2001 :
Fu"r die Sperrung illegaler Internet-Angebote besteht Rechtspflicht
zum Handeln - Internet-Seiten durch "ISIS" nach Aufhebung erneut
gesperrt
Im Verfahren um die Sperrung illegaler Internet-Angebote nach dem
Mediendienste-Staatsvertrag weist die fu"r Nordrhein-Westfalen
zusta"ndige Bezirksregierung Du"sseldorf darauf hin, dass es sich
bei den illegalen Angeboten nicht um harmlose Internet-Seiten
handelt. Dargestellt werden beispielsweise Meldungen und Ekelfotos,
die grausam verstu"mmelte Kriegsverletzte, Amputierte, Invaliden
sowie Abbildungen von nicht wiederzugebenden Greueltaten zeigen. Es
wird Seife eines Fabrikates "Auschwitz" oder Beha"lter mit
"Zyklon-B-Aufschrift" angeboten.
Auch den Vorwurf, die Du"sseldorfer Bezirksregierung wolle mehrere
hundert Verfasser von Protest-E-Mails in die "Rechte Ecke" dru"cken,
weist Regierungspra"sident Ju"rgen Bu"ssow angesichts der Inhalte
dieser E-Mails als nicht gerechtfertigt zuru"ck. Bu"ssow: "Es
mo"gen viele E-Mail-Versender darunter sein, die aus Prinzip die
Freiheit des Internets verteidigen wollen. Am Inhalt vieler anderer
Internet-Botschaften ist aber eindeutig zu erkennen, sowohl an der
Diktion als auch am Inhalt, dass es sich um Tra"ger
rechtsextremistischen Gedankenguts handelt. In den Fa"llen, in denen
meine Mitarbeiter direkt und mit Gewalt bedroht werden, werde ich
die Staatsanwaltschaft einschalten."
Bu"ssow zeigt sich insbesondere u"ber Reaktionen verwundert, die
sein Ta"tigwerden in dieser Angelegenheit grundsa"tzlich anzweifeln.
Sowohl nach dem Mediendienste-Staatsvertrag als auch nach anderen
Vorschriften ist die Beka"mpfung illegaler Internet-Angebote eine
Rechtspflicht zum Handeln. Bu"ssow: "Wenn in unserem Rechtsstaat
Rechtsvorschriften bestehen, dann kann man sich nicht aussuchen, ob
sie angewendet werden oder nicht . Es besteht eine klare
Rechtspflicht zum Handeln. Es wa"re gut, wenn sich andere
anschlie?en wu"rden."
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Thomas Roessler http://log.does-not-exist.org/
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