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[FYI] (nicht ganz) Neue Presseerklärung vom RP D'dorf



http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/NEWS_pmticker_sel.html?query=PRESSEMT.ID%3d6412

Pressemitteilung 469/2001  der Bezirksregierung Du"sseldorf vom 
23.11.2001 :

Fu"r die Sperrung illegaler Internet-Angebote besteht Rechtspflicht 
zum Handeln - Internet-Seiten durch "ISIS" nach Aufhebung erneut 
gesperrt

Im Verfahren um die Sperrung illegaler Internet-Angebote nach dem 
Mediendienste-Staatsvertrag weist die fu"r Nordrhein-Westfalen 
zusta"ndige Bezirksregierung Du"sseldorf darauf hin, dass es sich 
bei den illegalen Angeboten nicht um harmlose Internet-Seiten 
handelt. Dargestellt werden beispielsweise Meldungen und Ekelfotos, 
die grausam verstu"mmelte Kriegsverletzte, Amputierte, Invaliden 
sowie Abbildungen von nicht wiederzugebenden Greueltaten zeigen. Es 
wird Seife eines Fabrikates "Auschwitz" oder Beha"lter mit 
"Zyklon-B-Aufschrift" angeboten.

Auch den Vorwurf, die Du"sseldorfer Bezirksregierung wolle mehrere 
hundert Verfasser von Protest-E-Mails in die "Rechte Ecke" dru"cken, 
weist Regierungspra"sident Ju"rgen Bu"ssow angesichts der Inhalte 
dieser E-Mails als nicht gerechtfertigt zuru"ck. Bu"ssow: "Es 
mo"gen viele E-Mail-Versender darunter sein, die aus Prinzip die 
Freiheit des Internets verteidigen wollen. Am Inhalt vieler anderer 
Internet-Botschaften ist aber eindeutig zu erkennen, sowohl an der 
Diktion als auch am Inhalt, dass es sich um Tra"ger 
rechtsextremistischen Gedankenguts handelt. In den Fa"llen, in denen 
meine Mitarbeiter direkt und mit Gewalt bedroht werden, werde ich 
die Staatsanwaltschaft einschalten."

Bu"ssow zeigt sich insbesondere u"ber Reaktionen verwundert, die 
sein Ta"tigwerden in dieser Angelegenheit grundsa"tzlich anzweifeln. 
Sowohl nach dem Mediendienste-Staatsvertrag als auch nach anderen 
Vorschriften ist die Beka"mpfung illegaler Internet-Angebote eine 
Rechtspflicht zum Handeln. Bu"ssow: "Wenn in unserem Rechtsstaat 
Rechtsvorschriften bestehen, dann kann man sich nicht aussuchen, ob 
sie angewendet werden oder nicht . Es besteht eine klare 
Rechtspflicht zum Handeln. Es wa"re gut, wenn sich andere 
anschlie?en wu"rden."

 
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Thomas Roessler                        http://log.does-not-exist.org/

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