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Re: Kontrollverlust



> Das ist das bereits diskutierte Zeitproblem. Ich sehe das auch, aber es
> ändert nichts an der prinzipiellen Einstufung als "öffentlich", höchstens
> graduell: weniger öffentlich als Fernsehen, aber öffentlicher als Email.

Vielleicht nicht einmal graduell.

Der wesentliche Unterschied scheint mir darin zu liegen, dass es bei dem
einen Medium Menschen gibt, die in eigenem Ermessen Funktionen für die
Öffentlichkeit wahrnehmen, während das andere ohne solche Funktionsträger
auskommt.  Also "mittlerlose öffentliche Kommunikation" o.ä., um hier
gebrauchte Begriffe aufzugreifen.  So etwas ist im herkömmlichen
Ordnungsdenken nicht vorgesehen, da niemand damit gerechnet hatte, dass es
technisch möglich werden könnte.  Das mögliche wird schnell auch nötig:
"nicht mehr wegzudenken".  Dann kommt auch der Richter nicht umhin, sich
bessere Begriffe einfallen zu lassen.

Man könnte natürlich versuchen, bestimmte Regelsysteme für mittlerlose
Öffentlichkeiten von vorneherein als parasitär zu deklarieren und zu
verbieten.  Zum Extrem getrieben bedeutet dies allerdings auch ein Verbot
des Internet.  Und wer die allgemeine Handlungsfreiheit einschränken will,
trägt eine schwere Argumentationslast.  Da ist schon mehr erforderlich als
das allerorten zu vernehmende Röhren der Platzhirsche.

-- 
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
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