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RE: Digital Rights Management



Hi Rigo,

> Nun, wenn Stefan weiterkommen will, zählt es in bestimmten 
> Kreisen immer noch zum "guten" Ton, dass man seine Diss bei 
> einem grossen Verlag veröffentlicht hat. Es spart ausserdem 
> eine ganze Menge Geld (ausser in 
> Saarbrücken, wo man rein online veröffentlichen kann). 

Nein, eine ganze Menge Geld spart es nun wirklich nicht. Neben dem
sowieso hohen Preis des Buches muß ich selbst einen ziemlich deftigen
Druckkostenzuschuß an den Beck-Verlag zahlen, damit das Teil überhaupt
veröffentlicht wird (wie das bei Dissertations-Veröffentlichungen so
üblich ist).

> Als Urheberrechtler hat Stefan sicherlich versucht, die 
> Online-Rechte zu reservieren, was ihm aber kaum gelungen sein dürfte.

So etwas ist aussichtslos. Mir selbst wäre es am Liebsten gewesen, das
Teil parallel als PDF oder als ebook zu veröffentlichen (ohne jeden
Kopierschutz; ich habe ehrlich gesagt keine Angst, daß da jemand was von
mir kopiert. Und wenn schon, soll er halt). Aber das kriegst Du bei
einem Verlag nicht durch (Gefahr von Raubkopien, Umsatzverluste,
zusätzlicher Aufwand, "mit Dissertationen verdienen wir eh nix" etc.).
Irgendwie ist das *Urheber*rechtssystem schon etwas komisch, daß selbst
ein Urheber (wie ich), der auf den Großteil seiner Urheberrechte
verzichten würde, dies faktisch nicht kann, weil sonst das Buch nicht
veröffentlicht wird.

> Ich frage mich daher, ob wir nicht eine charta in der Liste 
> haben sollten, dass urheberrechtlich relevante Texte von 
> Teilnehmern dieser Liste nur verwendet werden dürfen, wenn 
> das Ergebnis öffentlich kostenfrei zugänglich ist. Allerdings 
> sehe ich dabei rechtliche Probleme, so eine Charta durchzusetzen. 

Ehrlich gesagt, sehe ich nicht, was das bringen soll. In meinem Fall ist
es ja z.B. nicht so, daß ich Textpassagen von Teilnehmern in die Diss.
kopiert habe, das wäre ja auch ein ziemliches Stück. Allenfalls habe ich
Informationen, die über die Liste geschrieben wurden (URLs etc.),
ausgewertet und integriert, sowie die Ergebnisse/Verläufe von
Diskussionen verfolgt und in mein eigenes Gedankensystem integriert.
Solche Sachen in der Liste sind aber schon gar nicht urheberrechtlich
schutzfähig. Insofern würde eine solche Charta nichts bringen. Und wir
wollen ja hoffentlich nicht mit einer "shrinkwrap license" für
Fitug-debate anfangen, die versucht, den Schutz auf vertraglichem Weg
über die Grenzen des Urheberrechts auszuweiten...

> Stefan kann sich nur dadurch erkenntlich zeigen, dass er der 
> Liste weiterhin treu bleibt und sein Know-How auch hier 
> einfliessen lässt.

Jau.

Ciao,
Stefan

P.S.: Nur, wens wirklich interessiert: Unter
http://www.star-lab.com/sander/spdrm/papers/bechtold.pdf liegt ein
Paper, das einige (wenn auch nicht alle) Bereiche meiner Diss.
zusammenfaßt. Ist allerdings auf Englisch.
--
#    Stefan Bechtold    stef@n-bechtold.com    Stanford, CA, USA    #
#              http://www.jura.uni-tuebingen.de/~s-bes1             #
#      Time is what prevents everything from happening at once      # 


--
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