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Re: Thema Spam im Europaparlament
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- Subject: Re: Thema Spam im Europaparlament
- From: Peter Kuhm <peter.kuhm@plus.at>
- Date: Tue, 16 Apr 2002 12:49:44 +0200
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At 15:48 12.04.02 +0200, Peter Kuhm wrote:
>-> http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20020418/462905de.pdf
>
>---snip---
> EUROPÄISCHES PARLAMENT
>Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
>
> VORLÄUFIG
> 2000/0189(COD)
>12. März 2002
>
> ***II
> ENTWURF EINER EMPFEHLUNG
> FÜR DIE ZWEITE LESUNG
>
>betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass
>der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
>Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der
>elektronischen Kommunikation
...
>---snap---
>
>weitere meeting documents (jeweils unter Pkt 11) koennten hier auftauchen
>http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20020418/LIBE20020418.htm
nun sind die Aenderungsantraege abrufbar auf
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20020418/LIBE20020418.htm
und zwar unter
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20020418/466059DE.pdf
neben Spam gehts um Cookies, die Ablehnung von opt-in bei Rueckwaertssuchen
(Telefon), ueber die Zulaessigkeit der Telekommunikations-Datenspeicherung
und dass die Stafverfolger diese Kosten tragen sollten.
===SNIP===
EUROPÄISCHES PARLAMENT
..
Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
10. April 2002 PE 311.019/20-37
ÄNDERUNGSANTRÄGE 20-37
Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung (PE 311.019)
Marco Cappato
zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und
den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Gemeinsamer Standpunkt des Rates (15396/2/2001 – C5-0035/2002 – 200/0189(COD))
Gemeinsamer Standpunkt des Rates Abänderungen des Parlaments
________________________________ ___________________________
[..]
Änderungsantrag von Christian Ulrik von Boetticher
Änderungsantrag 30
Artikel 13 Absatz 2
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 kann eine
natürliche oder juristische Person, wenn sie
in Bezug auf die elektronische Post direkt
von ihren Kunden die Einzelheiten
betreffend die elektronische Kommunikation
im Zusammenhang mit dem Erwerb eines
Produkts oder einer Dienstleistung gemäß
der Richtlinie 95/46/EG erhält, diese
Einzelheiten zur Direktwerbung für eigene
ähnliche Produkte oder Dienstleistungen
verwenden, sofern die Kunden klar und
deutlich die Möglichkeit erhalten, eine
solche Nutzung der Einzelheiten betreffend
[..] die elektronische Kommunikation bei deren
Erhebung und bei jeder Übertragung
gebührenfrei und problemlos abzulehnen,
wenn der Kunde diese Nutzung nicht von
vorneherein abgelehnt hat. <b>Sobald 30
Monate nach dem Inkrafttreten dieser
Richtlinie verstrichen sind, erhalten die
Teilnehmer das Recht, von den Erbringern
elektronischer
Kommunikationsdienstleistungen den
Einsatz technischer Lösungen zu fordern,
die es ihnen ermöglichen, den Absender
und den Betreff elektronischer Nachrichten
zu sehen und diese Nachrichten auch zu
löschen, ohne dass sie den restlichen Inhalt
der elektronischen Nachricht oder
irgendwelche Anhänge herunterladen
müssen.</b>
Begründung
Or. en
Änderungsantrag von Christian Ulrik von Boetticher
Änderungsantrag 31
Artikel 13 Absatz 3
(3) Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete
Maßnahmen, um gebührenfrei
sicherzustellen, dass mit Ausnahme der in
<b>den vorangegangenen Absätzen</b> genannten
[..] Anrufe unerbetene Nachrichten zum Zweck
der Direktwerbung, die entweder ohne die
Einwilligung der betreffenden Teilnehmer
erfolgen oder an Teilnehmer gerichtet sind,
die keine solchen Nachrichten erhalten
möchten, nicht gestattet sind; welche dieser
Optionen gewählt wird, ist im
innerstaatlichen Recht zu regeln.
Begründung
Dieser Änderungsantrag ist notwendig, um die Ziele dieser neuen Richtlinie zu erreichen.
Diese überlässt den Mitgliedstaaten einen nationalen Spielraum, was die Behandlung allein
derjenigen unerbetenen Nachrichten anbelangt, für welche die Richtlinie keine spezifische
Regelung vorsieht. Eine solche Regelung wird jetzt für bestimmte Arten elektronischer
Kommunikation sowohl in Artikel 13 Absatz 1 („opt in“) als auch in Artikel 13 Absatz 2
(„soft opt in“, wie vom Parlament vorgeschlagen und im Wesentlichen vom Rat unterstützt).
Wenn man den Mitgliedstaaten erlauben würde, von diesen Bestimmungen abzuweichen, so
würde dies zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen, es würden weitere
Rechtsunsicherheiten entstehen, und die regelungstechnische Begründung für Artikel 13
Absätze 1 und 2 würde somit beseitigt. Folglich kann Artikel 13 Absatz 3 lediglich auf
diejenigen elektronischen Kommunikationsvorgänge angewandt werden, die mit den
vorstehenden Absätzen nicht harmonisiert werden.
[..]
===SNAP===
Ciao,
Peter
--
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