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Re: Stand der Dinge in Sachen Softwarepatente



Mein Text wahr fehlerhaft, hier eine Reinschrift:

> Man kann und soll in obigem Satz natürlich "genannte Gegenstaende oder
> Taetigkeiten" u.a. durch "Progamme für Datenverarbeitungsanlagen"
> ersetzen.  Daraus folgt aber nicht, dass es einen Begriff namens
> "Programm für DV-Anlagen als solches" oder gar "Gegenstand oder
> Tätigkeit als solche(r)" gibt, nach dessen Definition man fragen
> könnte.

...

> Man bemerke übrigens auch, dass das EPÜ schreibt "für Gegenstände oder
> Tätigkeiten als solche Schutz begehren" und nicht "G.o.T. als solche
> beanspruchen".  Das EPA und die EUK versuchen in letzter Zeit, Art
> 52(3) so zu interpretieren, als würde er nur bestimmte
> Anspruchsformulierungen verbieten.  Das ist auch unzulässig, denn es
> steht nicht so dort, und es würde den ganzen Artikel 52 unterlaufen,
> in dem es ja um "Patentfähige Erfindungen" und nicht "Zulässige
> Ansprüche" geht.

-- 
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz            +49-89-12789608
Innovation vs Patentinflation                       http://swpat.ffii.org/
120000 Stimmen 400 Firmen gegen Logikpatente    http://www.noepatents.org/



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