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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat



On 22 Jul 2002, at 19:32, PILCH Hartmut wrote:

> > Im Patentrecht gehts aber nicht um "Arbeit", sondern um "Witz".
> 
> Mag sein, aber dafür fällt das Patentrecht auch, im Gegensatz zum
> UrhR, nicht oder nur in sehr eingeschränktem Sinne unter die
> Eigentumsgarantie laut Art 14 GG.

Wieder so eine phm'sche Sondermeinung. Ein einmal einem Rechteinhaber 
zugewachsenes Patentrecht (oder eine konkrete Anwartschaft darauf) 
steht natuerlich genauso unter dem Schutz der Eigentumsgarantie des 
GG wie ein einmal zugewachsenes Urheberrecht. Woher soll da ein 
Unterschied kommen?  

> Zur Rechtfertigung des Patentrechts muss eben die
> "Anspornungstheorie", (d.h. wirtschaftspolitische Überlegungen) mit
> herangezogen werden.  Und plötzliche Geistesblitze brauchen keinen
> Ansporn durch Alleinstellung.

Vergleichbare Theorien gibt es auch fuer das Urheberrecht. Das alles 
hat mit der Eigentumsgarantie nichts zu tun.

--AHH



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