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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat



> > Na ja, BGH-Patentrichter Keukenschrijver meint dazu in PatG-Kommentar
> > Busse 1999, Einleitung:
> >
> >   Da Patent gewährt ein -- nicht vorpositives sondernvom Gesetzgeber
> >   geschaffenes -- eigentumsähnliches Recht; allerdings begründet das
> >   (insgesamt) noch dem Einspruch ausgesetzte Patent fürden
> >   patentinhaber auch über die geltend gemachten Widerrufsgründe hinaus
> >   keine unanfechtbare Rechtsposition iSd Eigentumsgarante des Art 14
> >   GG.  Das "geistige Eigentum" (der Begriff wird von der
> >   Immaterialgüterrechtstheorie bekämpft) an der Erfindung unterliegt
> >   der Gestaltung durch den einfachen Gesetzgeber.  Damit ist aber die
> >   Frage nach der Pflicht des Staates, Erfindungen zu schützen, also
> >   der Institutsgarantie des Patentrechts und nach der inhaltlichen
> >   Ausgestaltung des Schutzes nicht beantwortet. ... Anders als beim
> >   Urheberrecht lässt sich ein Ausschließungsrecht des Erfinders wohl
> >   nicht zwingend aus der Eigentumsgarantie begründen. ... Das
> >   Vertrauen in eine bestimmte Gesetzesauslegung durch die Gerichte
> >   wird durch Art 14 GG regelmäßig nicht geschützt.
>
> Ok., so what?

Du hattest behauptet, obiges sei eine "phm-sche Sondermeinung".
Mehr als Keukenschrijver hatte ich nicht gesagt.
Dem was du unten schreibst, habe ich nicht widersprochen.

> Ich vertrete und habe vertreten, dass ein einmal
> erteiltes Patent nicht durch ein "Sondergesetz" weggenommen werden
> kann, ohne den strengen Anforderungen des Art. 14 GG zu genuegen.
> Bereits am Anmeldetag ist dem Anmelder klar, dass seine Anwartschaft
> und ggfs. sein Patent stets unter dem Vorbehalt jederzeitiger
> Nachpruefung stehen (Winspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren). Das
> ist kein Widerspruch.
>
> Das schlaegt uebrigens auch im intertemporalen Recht durch:
> Verfahrensrechtsaenderungen werden mit der Gesaetzesaenderung fuer
> alle anhaengigen Verfahren wirksam; Aenderungen des materiellen
> Rechts nur fuer Neuanmeldungan ab dem Tag der Gesetzesaenderung.
>
> > Gerade AHH ist vor der Versuchung nicht gefeit, hier im Kreise der
> > Laien seine privaten Sondermeinungen als eine Art Grundwissen
> > auszugeben und andere damit einzuschüchtern. Dies war mal wieder ein
> > Beispiel.  Ein anderes ist die Hornssche Auffassung vom "Programm als
> > solches", die z.B. auch nicht in Einklang mit der derzeitigen
> > Rechtsmeinung des (swpat-freundlichen) BGH steht, vom EPÜ ganz zu
> > schweigen.
>
> Haeh? Wo hat denn der BGH positiv definiert, was ein "Programm als
> solches" sein soll?

Der BGH schreibt im neuesten Beschluss

	http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-suche01/

dass unter einem "Programm für Datenverarbeitungsanlagen" eine nicht ein
Werk (a la Tauchert, Horns, Pfeiffer et al) zu verstehen ist sondern eine
Lehre zur Verwendung einer DV-Anlage, und dass eine solche Lehre nicht
patentierbar ist.  D.h. es muss eine irgendwie darüber hinausgehende
technische Lehre vorliegen.

> Beim EPÜ teile ich in der Tat die Auffassung der Beschwerdekammern
> nicht, dass der Energieumsatz einer CPU bei einer CII noch nicht fuer
> "Technizitaet" ausreichen soll. Das EPA begruendet das damit, dass
> bekannte Geschaeftsmethoden nicht durch "Portierung" auf einen
> Rechner patentfaehig werden duerfen. Im Ergebnis ist das richtig,
> aber ich vertrete doch sehr stark die Meinung, dass dies eine Frage
> der "Erfindungshoehe" und nicht der "Technizitaet" sein sollte.

Es geht hier nicht nur um bekannte Geschäftsmethoden.
Die Methode in Pension Benefit System war nicht bekannt.

Aber auch das ist eine andere Debatte.

Mir ging es darum, zu zeigen, dass man zwischen

	1 Gesetz
	2 Rechtsprechung von EPA, BGH etc
	3 AHH-scher Sondermeinung

durchaus unterscheiden kann und soll, und dass AHH ebenso wie PA AP
und viele andere Kollegen dazu neigt, im Kreise patentjuristischer Laien
alle 3 zu vermischen und als eine Art juristisches Grundwissen auszugeben,
welches man akzeptieren muss, bevor man zur Diskussion zugelassen wird.

Habe ich mit dieser Kritik recht?

-- 
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz            +49-89-12789608
Innovation vs Patentinflation                       http://swpat.ffii.org/
120000 Stimmen 400 Firmen gegen Logikpatente    http://www.noepatents.org/


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