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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat



> Nein, reine Registerpatente wären eine Alternative. Soweit müßte man
> gar nicht gehen.
>
> > Ein System, das nicht abgrenzbar ist, ist nicht tragbar.
>
> Die Würde von Menschen ist viel schwieriger abzugrenzen, trotzdem
> hoffe ich, entgegen aller praktischer Erfahrung, daß das Konzept als
> solches tragbar ist.

Das Konzept, dass Erfindungen mit Ausschlussrechten belohnt werden, ist
auch tragbar.  Ebenso wie das dagegen stehende Konzept der Allgemeinen
Handlungsfreiheit (Art 2 GG).

Eine weitere systematische Konkretisierung dieses Gedankens erfordert aber
eine einigermaßen klare Abgrenzungsregel und ein einigermaßen erträgliches
Maß an Rechtssicherheit.  Es gibt da noch eine Reihe weiterer
Anforderungen wie Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung etc.  Man kann
nicht einer kleinen Gruppe von Experten das Recht geben, nach Gutdünken
undurchschaubare Regeln zu setzen und zu ändern, die in die allg.
Handlungsfreiheit eingreifen.  Dort wo man nicht hinreichende
Berechenbarkeit herstellen kann, muss man notfalls auf Regulierung
verzichten.

> > Aber du bist hier zu voreilig pessimistisch.  Die Abgrenzung ist
> > theoretisch wohl begründet und praktisch durch lange Erfahrung in
> > der Rechtsprechung bewährt.  Es fehlt nur der politische Wille.
>
> Ich sehe keine Klarheit. Auch von Deiner Seite nicht.

Hast du

	http://swpat.ffii.org/analyse/erfindung

und die darin angeführten Dokumente gelesen?

Ich habe meine Abgrenzungsregel klar dargelegt und an Beispielpatenten
vorgeführt.  Man erkennt ziemlich schnell, ob ein Patentanspruch sich auf
eine technische Lehre (Naturkräftekausalität) oder eine logische
Funktionalität gründet.  Hat man eine technische Lehre gefunden, so muss
man diese nur noch auf Neuheit und Erfindungshöhe prüfen.

Die Gerichte haben 1-2 Jahrzehnte lang diese Regel in recht klarer Weise
praktiziert.  Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Behauptung, die Regel
habe nicht für Rechtssicherheit gesorgt.  Alles deutet darauf hin, dass
Rechtssicherheit sehr wohl in hohem Maße gegeben war.  Unsicherheit
bestand kaum bei der Frage der Technizität, wohl aber bei der Frage der
Erfindungshöhe.  Das Ergebnis konnte so ausfallen, dass die Allgemeine
Handlungsfreiheit nicht sehr empfindlich tangiert wurde.  Aber gerade dies
missfiel leider denjenigen, die im Patentwesen die drei Gewalten in einer
Hand halten.

-- 
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz            +49-89-12789608
Innovation vs Patentinflation                       http://swpat.ffii.org/
120000 Stimmen 400 Firmen gegen Logikpatente    http://www.noepatents.org/






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