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Re: [FYI] Amtsgericht Neuss: Personalauweis ID als AVS nicht ausreichend



Holger Veit <holger.veit@ais.fhg.de> wrote:

> [...]
> Wobei sich damit aber dann auch die Frage stellt, inwieweit die uebliche
> Praxis des Altersnachweises in Form einer gefaxten oder per Post geschickten
> Ausweiskopie ueberhaupt rechtssicher ist - beweist eine solche Kopie doch
> lediglich die Existenz dieses Ausweises, nicht aber, dass der Einsender
> einer solchen Kopie derjenige ist, der er mit diesem Ausweis zu sein
> vorgibt. Auch eine schriftliche (nicht e-mail)  Rueckantwort mit Zugangs-
> daten muss noch lange nicht beim Ausweisbesitzer landen.
> [...]

Warum sollte man einem Unternehmen, bei dem man Ware persön-
lich kauft, eine Ausweiskopie faxen oder per Post schicken?
Der Versandhandel ist nicht zulässig (Ausnahmen?).

Tim

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