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Re: Versicherungsdaten



Lutz Donnerhacke schrieb am 06.11.2002 13:39 Uhr

>> Hacking erfordert die Überwindung einer Zugangssperre. Aus dem StGB ist
>> mir also nix ersichtlich. Aber aus dem Datenschutzrecht oder aus dem UWG
>> könnten Strafnormen anwendbar sein.
> 
> Da sehe ich nichts.

hm, die huk24 sieht es anscheinend anders, hier die pm von vorhin:

    Coburg (ots) - Bei dem Onlineversicherer HUK24 waren Kundendaten
für kurze Zeit Dritten, die über entsprechende DV-Kenntnisse
verfügen, zugänglich. Bei den Daten handelte es sich im Wesentlichen
um Antragsdaten zur Kraftfahrt-Versicherung. Diese waren durch einen
Fehler in der Bearbeitung im Zuge von Wartungsarbeiten in dem
ungeschützten Bereich abgelegt. Diese Sicherheitslücke wurde nach
Bekanntwerden unverzüglich geschlossen. Wegen der Beschaffung und
möglichen Weitergabe illegal beschaffter Daten hat die HUK24
zwischenzeitlich strafrechtliche Schritte eingeleitet.

    Die HUK24 bedauert den Fehler, geht aber davon aus, dass den
betroffenen Kunden kein Schaden entstanden ist. Trotzdem wird das
Unternehmen die unmittelbar Betroffenen über den Sachverhalt
informieren.

    Die HUK24 ist ein Tochterunternehmen der HUK-COBURG
Versicherungsgruppe, bei der sich Versicherungskunden ausschließlich
online versichern können.

ots Originaltext: HUK-COBURG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

HUK24
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk24.de

Leitung:Alois Schnitzer


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