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Re: Strafprozess gegen mich wegen Aeusserung im Internet



On Mon, Jan 06, 2003 at 10:31:53AM +0100, hvoss wrote:
> >>Am kommenden Mittwoch, dem 08. Januar 2003, stehe
> >>ich wegen angeblicher Billigung von Mord vor
> >>Gericht. [...]
> 
> § 140 Abs. 2 StGB (Billigung von Straftaten) mit Bezug auf § 211 StGB (Mord).
> Interessant ist evt. noch § 15 StGB (Fahrlässigkeit).

Hinzukommen muss die Störung der öffentlichen Ordnung. 
Das kommt mir alles sehr hypothetisch vor. Kann sein, dass ein StA
den Humor oder die Satire nicht verstanden hat. Die Gerichtsanalen sind
voll von solchen Missverständnissen. 

Du solltest allerdings unter keinen Umständen ohne Anwalt dahingehen.
Aussagedelikte sind sehr schwer zu verteidigen und ein Amtsgericht ist
normalerweise ziemlich überladen. 

Viel Glück..
> 
> 
> §§129a, 130, 130a oder was?
> 
> Ganz so schlimm ist's nicht.
> 

Rigo


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