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Re: Strafprozess gegen mich wegen Aeusserung im Internet



Hi Rigo,

On Mon, 6 Jan 2003 18:17:43 +0100
Rigo Wenning <rigo@fitug.de> wrote:
> 
> Hinzukommen muss die Störung der öffentlichen Ordnung. 

Ja. Bzw. zumindest eine Weise, die geeignet ist, den öffentl. Frieden zu stören.
Darauf ist das Gericht im Strafbefehl gegen mich überhaupt nicht eingegangen.

Und wenn das Gericht der Überzeugung war, mein Text sei tatsächlich geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, dann frage ich mich, warum es keine Schritte unternommen hat, um meinen Text vom Server nehmen zu lassen. (Zumindest nach Aktenlage hat es keine entsprechende Initiative gegeben.)


> Du solltest allerdings unter keinen Umständen ohne Anwalt dahingehen.

Einen Anwalt und Strafverteidiger habe ich.


> Viel Glück..

Danke!


Holger

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