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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Lutz Donnerhacke:
> * Andreas Jellinghaus wrote:
> > Erzählt doch mal konstrukiv, wie die Situation besser werden könnte.
>
> Bezogen auf die OLG Entscheidung kann man hashende Logfiles nehmen.

So wie ich obiges Urteil verstanden habe war auch weniger das Log als solches 
das Problem - eher die Frage, inwiefern dies als Augenscheinbeweis gelten 
kann. Hier helfen auch hashende Logs nicht weiter - solange irgendwer die 
Finger 'drin haben kann (und das ist bei !Black Boxen, wie auch immer man 
diese realisiert, immer gegeben) ist das ganze Verfahren imho immer einfach 
anzweifelbar. Naja, bin kein Jurist.

>           - " -                  sollte mal ein Jurist die Verträge
> ansehen. Bezogen auf die Serversicherheit hat Kristian einen guten Hinweis
> gegeben. - " -                  will ich keinen TÜV, durch den in allein
> deswegen durchfalle, weil ich kein Windows habe.

Dein Problem. Kannst ja einen windowsbasierten Screen davor hängen <duck>.

Dietz

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