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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



On Mon, 14 Apr 2003, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Manoever...
>
> Lars Weitze (cd@kalkatraz.de) - Mon, Apr 14, 2003 at 01:23:07PM +0200:
> > Das Nachsehen haben die Käufer von Medien mit einem aufgebrachten
> > Kopierschutz. Zwar ist das Anfertigen einer privaten Digitalkopie für private
>
> Ok, dann koennen wir sowas halt alle nicht mehr kaufen... (zumal dieser
> Moechtegernkopierschutz ja
> * allein das Abspielen in normalen Abspielgeraeten verhindert  (ich
>   weiss das, ich habe so eine CD neulich erst zurueckgegeben, Dank an
>   Amazon fuer Kullanz)

Ich dachte, die Zeit, als man sich auf den Marktplatz stellen und ein
hohles Fass verkaufen konnte und "Recht" behielt, wenn man nur schnell
genug rennen konnte, waere schon ein wenig her.

Was also hat die Ruecknahme eines nichtfunktionierenden Produkts, sprich
der nicht anhoerbaren CD, mit "Kulanz" zu tun?

Wenn die Musikindustrie irgendwann feststellt, dass ihre Umsaetze weiter
zurueckgehen, obwohl sie immer mehr darf - dann wird sie selbst
draufkommen, dass sie aufhoeren muss, einen guten Teil ihrer potentiellen
Kunden derartig zu veraergern.

Ich z.B. habe schlichtweg keine Lust, vor Anhoeren einer CD erst die
Register auf Kopierschutz zu checken, dann zu ordern und dann hinterher
sie zurueckgeben zu muessen, weil es doch nicht ging. Kurz, ich bin kein
Kaeufer mehr.

Es ist meines Erachtens aber hoechste Zeit, dass in Deutschland die
GEMA-Abgabe fuer Vervielfaeltigungshilfsmittel faellt. Ein gleichzeitiges
"Du darfst nicht vervielfaeltigen" und "Wir wollen Geld fuer
Vervielfaeltigungsmittel" ist ein derartig absurder Zustand, wie er wohl
sonst nur im Falle der steuerzahlenden und sittenwidrigen Bordelle
vorkommt.

Gruss
Peter


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