Hallo! Gert Doering schrieb am Wed, 16 Apr 2003 17:37:03 +0200: > >On Tue, Apr 15, 2003 at 10:31:32PM +0200, Holger Voss wrote: >> >>Datenschutz: Anzeige gegen T-Online [...] > >Sosehr es mich persoenlich freut, wenn T-Online eins drauf kriegt, so >sehr halte ich das fuer einen Baerendienst am Internet als Ganzen. >SPAM, Hacking & co. sind eines der Hauptprobleme des derzeitigen >Internets Das sehe ich - zumindest was Spam angeht - nicht so. Ich finde Spam (im Sinne von: unangeforderte Werbe-E-Mails) nicht schlimmer als andere Formen von unerwünschter Werbung, wie ich sie etwa im Web oder an fast jeder Straßenecke oder in fast jeder Zeitschrift oder beim Fernsehen oder beim Radiohören ... finde. Anders als an der Straße, im Rundfunk oder beim Lesen von Zeitungen / Zeitschriften kann ich im E-Mail-Posteingang die meiste Werbung mit geringem Aufwand ausfiltern. Der Werbeanteil in meinem E-Mail-Postfach dürfte mit circa 30 bis 35 Prozent auch deutlich niedriger sein, als der Werbeanteil in einer Zeitschrift wie "Der Spiegel" oder "c't". - Und das, obwohl ich meine Mailadresse seit vielen Jahren habe, sie im Usenet und im Web zu finden ist und ich auch sonst nicht allzu vorsichtig mit ihr umgehe. Ich finde Spam lästig, aber nicht ernsthaft schlimm. (Ich verwende keinen automatischen Spam-Filter.) Im übrigen wirbt kommerzielle Spam-Mail dafür, dass irgendwo Geld fließen soll. Wenn Spam (in allen beteiligten Staaten) illegal ist, sollten die Verantwortlichen über den Geldfluss ermittelbar sein. Wenn Spam nicht (in allen beteiligten Staaten) illegal ist, hilft auch das Protokollieren von Verbindungsdaten, dynamischen IP-Adressen usw. nicht. >Das Argument "bei gegebenem Verdacht kann ja dieser eine Anschluss >ueberwacht werden" ist Muell, weil man ohne die Zuordnung IP <-> >Anschluss "diesen einen Anschluss" eben gerade nicht findet. Das ist ähnlich wie bei anderen Kommunikationsmedien, etwa dem Telefon. Soll die anonym anrufende Person (sagen wir: ein Erpresser) ermittelt werden, muss er während des Telefonats ermittelt werden - die Adresse gehört zu einer Telefonzelle oder einem Handy mit anonym gekaufter PrePaid-Card, eine Identifizierung muss also sofort geschehen. Stellt der Erpresser sich geschickt an, dann wird er nicht ermittelt. Macht er Fehler, so kann er ermittelt werden. Aber ob Telefon oder Internet: Es würde sowohl gegen die Unschuldsvermutung als auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, wenn vorsorglich alle Verbindungen protokolliert und Personen zugeordnet würden. Ich sehe auch nicht, dass ein Verzicht auf Protokollierung (dynamisch vergebener IP-Adressen, Nutzungszeiten bei Flatrate-NutzerInnen) katastrophale oder inakzeptable Folgen hätte, die Eingriffe in oben genannte Rechte aufwiegen würden. Über das Internet können Morde, Vergewaltigungen, Raubüberfälle usw. - also die klassischen schweren Verbrechen - nicht begangen werden. Geringere Vergehen wie Beleidigung sind auch über andere Medien möglich, für die das Post- bzw. Fernmeldegeheimnis gilt: anonyme Anrufe, anonym versendete Briefe. Schönen Gruß Holger
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