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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Hallo!

Gert Doering schrieb am Wed, 16 Apr 2003 17:37:03 +0200:
>
>On Tue, Apr 15, 2003 at 10:31:32PM +0200, Holger Voss wrote:
>>
>>Datenschutz: Anzeige gegen T-Online [...]
>
>Sosehr es mich persoenlich freut, wenn T-Online eins drauf kriegt, so
>sehr halte ich das fuer einen Baerendienst am Internet als Ganzen.
>SPAM, Hacking & co. sind eines der Hauptprobleme des derzeitigen
>Internets

Das sehe ich - zumindest was Spam angeht - nicht so.

Ich finde Spam (im Sinne von: unangeforderte Werbe-E-Mails) nicht
schlimmer als andere Formen von unerwünschter Werbung, wie ich sie etwa
im Web oder an fast jeder Straßenecke oder in fast jeder Zeitschrift
oder beim Fernsehen oder beim Radiohören ... finde.
   Anders als an der Straße, im Rundfunk oder beim Lesen von Zeitungen /
Zeitschriften kann ich im E-Mail-Posteingang die meiste Werbung mit
geringem Aufwand ausfiltern.
   Der Werbeanteil in meinem E-Mail-Postfach dürfte mit circa 30 bis 35
Prozent auch deutlich niedriger sein, als der Werbeanteil in einer
Zeitschrift wie "Der Spiegel" oder "c't". - Und das, obwohl ich meine
Mailadresse seit vielen Jahren habe, sie im Usenet und im Web zu finden
ist und ich auch sonst nicht allzu vorsichtig mit ihr umgehe.
   Ich finde Spam lästig, aber nicht ernsthaft schlimm. (Ich verwende
keinen automatischen Spam-Filter.)

Im übrigen wirbt kommerzielle Spam-Mail dafür, dass irgendwo Geld
fließen soll.
   Wenn Spam (in allen beteiligten Staaten) illegal ist, sollten die
Verantwortlichen über den Geldfluss ermittelbar sein.
   Wenn Spam nicht (in allen beteiligten Staaten) illegal ist, hilft
auch das Protokollieren von Verbindungsdaten, dynamischen IP-Adressen
usw. nicht.



>Das Argument "bei gegebenem Verdacht kann ja dieser eine Anschluss
>ueberwacht werden" ist Muell, weil man ohne die Zuordnung IP <->
>Anschluss "diesen einen Anschluss" eben gerade nicht findet.

Das ist ähnlich wie bei anderen Kommunikationsmedien, etwa dem Telefon.
   Soll die anonym anrufende Person (sagen wir: ein Erpresser) ermittelt
werden, muss er während des Telefonats ermittelt werden - die Adresse
gehört zu einer Telefonzelle oder einem Handy mit anonym gekaufter
PrePaid-Card, eine Identifizierung muss also sofort geschehen. Stellt
der Erpresser sich geschickt an, dann wird er nicht ermittelt. Macht er
Fehler, so kann er ermittelt werden.
   Aber ob Telefon oder Internet: Es würde sowohl gegen die
Unschuldsvermutung als auch gegen das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung verstoßen, wenn vorsorglich alle Verbindungen
protokolliert und Personen zugeordnet würden.

Ich sehe auch nicht, dass ein Verzicht auf Protokollierung (dynamisch
vergebener IP-Adressen, Nutzungszeiten bei Flatrate-NutzerInnen)
katastrophale oder inakzeptable Folgen hätte, die Eingriffe in oben
genannte Rechte aufwiegen würden.
   Über das Internet können Morde, Vergewaltigungen, Raubüberfälle usw.
- also die klassischen schweren Verbrechen - nicht begangen werden.
Geringere Vergehen wie Beleidigung sind auch über andere Medien möglich,
für die das Post- bzw. Fernmeldegeheimnis gilt: anonyme Anrufe, anonym
versendete Briefe.

Schönen Gruß


Holger

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