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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



On Thu, 2003-04-24 at 20:26, Neko (Simone Demmel) wrote:
> Nein, Logfiles sind fuer den eigenen Gebrauch erstellt. Deswegen muessen
> sie auch erst speziell aufbereitet werden, wenn Ermittlungsbehoerden
> etwas benoetigen.

Es ist doch vollkommen egal, wozu die log files erstellt wurden.
Wenn die ermittlungsbehörde etwas will musst du zugang zu allen
daten liefern, die in irgendeinem log liegen, richtig?

Nur weil ein logfile für eigenen gebrauch erstellt wurde kannst
du den zugriff kaum verweigern.

Andreas


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