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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



* Rigo Wenning wrote:
> Und genau dazu will ich eine Diskussion. Fact ist, dass es in TDDSG ein
> faktisches Verbot der Logfiles gibt. Die Wesentlichkeitstheorie (alles
> was wesentlich ist im Datenschutz muss der Gesetzgeber regeln) hat zu
> einem wilden unüberschaubaren Wust an Regeln geführt, die kaum noch
> nachvollziehbar sind. Oft sind diese Einzelregeln fern der Realität
> (siehe TDDSG). 

Das andere Extrem ist das Finanzamt, daß Belege mindestens 10 Jahre sehen
will. Wenn Du wissen möchtest, welche der widersprüchlichen Gesetze, man
lieber bricht - als Unternehmen - solltest Du einfach die Konsequenzen
bedenken und raten. Du wirst richtig liegen.

> Mir geht es nun darum herauszufinden, was eigentlich für logs ein guter
> Kompromiss wäre. Das kann man nämlich bei der nächsten Evaluation des
> Gesetzes einbringen und damit beide äusseren Extrempositionen isolieren.

Naturgemäß halte ich meine Arbeitsweise für ideal.

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