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NGSCB vs. Bedarfsdräger



Hat sich eigentlich schon mal jemand darüber Gedanken gemacht, welche
Backdoors in NGSCB drin sein müssen, damit die Damen und Herren
Bedarfsträger sich nicht die Nasen plattdrücken?

Mir fielen gerade ein Haufen alte Papiere in die Finger beim Aufräumen
und ich habe die mit einer 2003-Perspektive mal neu durchgesehen.
P2P-Tauschbörsen mit den Mitteln und unter der Kontrolle von NGSCB zum
Beispiel, oder Freenet 2003, NGSCB-Edition. Man könnte vielleicht sogar
ein richtiges Blacknet bauen.

Aber Mail oder Word-Dokumente, die DRM'ed sind und an die unsere
mächtigen Terrorfahnder nicht dran dürfen würden ja schon reichen.
Oder die Steuerfahndung, um mal ein wenig auf dem Teppich zu
bleiben.


Nehmen sich die NGSCB-Specs dessen an? Oder sind die NGSCB Key
Escrow Backdoors undokumentiert?

Kristian


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