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Re: [FYI] Spam von Rechtsauße n juristisch zulässig



Am 25 Jun 2003 um 19:26 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> Hi, lechts oder rinks....
> 
> > gleichwohl zurück: Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege
> > nicht vor, denn nach der erfolglosen Abmahnung habe die
> > Antragstellerin von dem Verein bisher keine zweite Spam-Mail
> 
> 
> Das Argument ist doch ganz unpolitisch.

Aber juristisch dennoch fragwuerdig.

> 
> Im Uebrigen macht es einen Unterscheid, ob jemand blos irgendeine Meinung
> kundtut oder etwas verkaufen will. Sagt das Gesetz ueber den unlauteren
> Wettbewerb.

Das hier wohl eh nicht zur Anwendung gelangt ist.

> 
> Ausserdem sollte man sich ueber jede politische Aktivitaet erstmal freuen,
> immerhin besser als nur fernzusehen.

Kennst Du eigentlich die Rechtsprechung zu politischer Werbung in den 
Hausbriefkaesten?

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
_____________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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