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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristischzulässig



> Gesetzgeber oder Bundesverfassungsgericht wären deine Ansprechpartner,
> ein OLD kann sich nur an Gesetze halten.

Und das BVerfG an die Verfassung. Wie das Parlament dann vorgeht, falls
das BVerfG einen Schutzauftrag der Verfassung entdeckt, bliebe ihm
ueberlassen. (Das BVerfG ist kein Gesetzgeber.)

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das BVerfG kommerziellen und
nichtkommerziellen (politischen) SPAM gleichbewertet.

Ausserdem muesste man erst den Rechtsweg erschoepfen, also erstmal kleine
Verpflichtungsklage gegen die Polizei Deines Bundeslandes, denn ein
Verstoss gegen die oeffentliche Sicherheit und Ordnung ist gegeben,
jedenfalls bei kommerziellem SPAM. Die Polizei "koennte" einschreiten,
"muss" sie?


H.



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