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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristischzulässig



> Ausserdem muesste man erst den Rechtsweg erschoepfen, also erstmal kleine
> Verpflichtungsklage gegen die Polizei Deines Bundeslandes, denn ein
> Verstoss gegen die oeffentliche Sicherheit und Ordnung ist gegeben,
> jedenfalls bei kommerziellem SPAM. Die Polizei "koennte" einschreiten,
> "muss" sie?

Man koennte da, also beim Landesinnenminister in Stuttgart, auch mal
informell anfragen. Beim Herrn Buessow sowieso, ist das nicht schwerstens
jugendgefaehrdend, wie da die lieben Kleinen zum Viagrakonsum angeregt
werden sollen? Und all der sonstige Schweinkram? Wenn er schon wegen
irgendwelcher WWW Seiten in den USA, die man erst finden und anklicken
muss, einen solchen Aufstand macht, wie steht er zum taeglichen Porno
in der Mailbox?

Vor allem wenn man mails mit Netscape etc bezieht.


H.


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