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Re: Laesst sich das patentieren?



At 23:52 18.09.03 +0200, Axel H Horns wrote:

>Wenn man Patente im Hinblick auf "Fortschrittsbalken" etc. 
>betrechtet, muss man also immer vom Stand der Technik am Anmeldetag 
>ausgehen.

-> http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/0394/160/

| EP 0394160: Dynamic progress marking icon.
...
| Publication date: 1990-10-24 

achja, das war 1990 sicher total innovativ...

>Wenn man bisweilen bei dem einen oder anderen erteilten Patent den 
>Eindruck gewinnen koennte, dass die Praxis der Patentaemter den 
>materiell-rechtlichen Anforderungen nicht genuegt, dann ist die 
>notwendige Antwort darauf nicht eine Veraenderung des materiellen 
>rechtes, sondern eine Reform der Arbeitsweise der Patentaemter.

... und wenn nicht, dann wars halt ein bedauerlicher Einzelfall und
immerhin hat die GI von sich aus angekuendigt das Amazon-Patent
zu beeinspruchen. Fuer solche Fehler gibts ja den Rechtsweg, schnell,
und unkompliziert. Und viel mehr anderes gibts eh nicht, oder?

Ciao,
Peter 


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