[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Soll das patentierbar sein? Was soll patentierbar sein?



-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Hi,

- -- Axel H Horns <axel.h.horns@gmx.net> wrote:

> Wenn man Patente im Hinblick auf "Fortschrittsbalken" etc. 
> betrechtet, muss man also immer vom Stand der Technik am Anmeldetag 
> ausgehen.

also, wenn wir mal von der Diskussion, ob da jemand ein wenig übertreibt
und die Patentämter zu Recht oder unrecht angreift absieht. Wenn wir
einfach nur mal anschauen, *was* sinnvollerweise patentierbar sein
*sollte*. Wenn wir die aktuelle Kampagne also mal ganz aussen vor lassen.
Dann würde mich interessieren, wie Du dazu stehst:


 a) Soll ein Fortschrittsbalken patentierbar sein?

 b) Soll eine Funktionalität, mit nur einem Mausklick etwas 
    bestellen zu können patentierbar sein?

 c) Sollen Lösungen auf Probleme patentierbar sein, die alle
    Lösungen des gleichen Problems abdecken und zudem auch 
    noch naheliegend sind?


DAS sind doch die Fragen, die da hineinspielen, und Axel: ich bitte um
Antwort mit "Ja" oder "Nein" zu a) bis c). gerne mit zusätzlicher Erklärung.


Erhellend wäre da sicherlich auch die Beschreibung, was Du auf gar keinen
Fall, gerade noch nicht und gerade mal so als Patent durchgehen lassen
würdest.


Das ganze Geplänkel um die nicht rechtmäßige Erteilung von Softwarepatenten
ist doch nur Nebensache neben der Frage: 

  Wie soll insere Gesellschaft mit mit "Erfindungen" umgehen und
  was sind "Erfindungen"?


Das ist doch eine viel interessantere Frage.


Als zweites wünsche ich mir eine Antwort auf die zweiteilige Frage: (d) wie
soll sicher gestellt werden, dass keine Patente auf schon vorhandene
Erfindungen erteilt werden und (e) wie soll sichergestellt werden, dass
wenn ein solches Patent fälschlicherweise doch mal erteilt wurde (Fehler
passieren immer und lassen sich nicht ausschließen), ein paar Jahre im
Schrank schlummerte und dann zum Eintreiben von Lizenzgeldern übergegangen
wird, dass dann Menschen oder Unternehmen, die sich keine teuren Prozesse
leisten können, vor der falschen Eintreibung von Lizenzgeldern geschützt
werden. 

Auf diese Frage wäre auch eine mögliche Antwort: "das ist dann eben Pech
(d) und (e) das Recht des Patentinhabers muss unter allen Umständen gewahrt
bleiben". Oder: "(d) kommt nie vor, damit ist (e) hinfällig".


Kompetente Patentbefürworter finden sich ja hier selten ein, daher
interessieren mich die Antworten auf die obigen Fragen wirklich. Die fragen
sind nicht rhetorischer Natur.


Ciao
  Alvar

- -- 
** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/
** 
**   ODEM.org-Tour:  http://tour.odem.org/
**
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.2.3 (FreeBSD)

iD8DBQE/bYphOndlH63J86wRAiJiAJ9FqRzIm0sM4KA7tQNBUTlAloJ7nACeNvwy
vSpexZxpdrEEt0s3YZiij4Y=
=3tUR
-----END PGP SIGNATURE-----


--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de