On 2003-10-15 19:50:32 +0200, Matthias Hannich wrote:
Mit welcher Begründung? Und was heißt "psychisch Kranke"? War sie so
krank, dass sie sich bereits in ärztlicher Behandlung befand, für gesund
erklärt wurde oder war die "psychische Erkrankung" dann doch nicht in
der Form gegeben, als dass sie eine "Vollzugshandlung" rechtfertigen würde?
Sie war schon in Behandlung gewesen, sie war schon agressiv
gewesen, sie hat AFAIK selbst um Einweisung gebeten. Die
Information ist aber zwischen Psychatrie und Polizei versandet.
Prima! Wo wir nun entgültig bei der Sinnfrage angelangt wären: Was hat
das mit Datenschutz zu tun? Und wie hätte die Polizei reagieren sollen,
warum weshalb wieso? Wenn die Frau in die Psychatrie will und draußen
ist, wo ist da das Problem? Ich versteh Thomas' Argumentation leider
vorne und hinten nicht, scheint aber einigen anderen gleich zu ergehen.