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Re: [FYI] [heise] Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert



Am 08.12.2003 23:25 schrieb Florian Weimer:
Tim Bartel wrote:

  Der Innenausschuss des Bundesrats fordert eine zwölfmonatige
  Speicherung aller bei der Telekommunikation anfallenden
  "Verkehrsdaten" auf Vorrat.
Wenn das wirklich durchgeht, dürfen wir auf Kosten des Steuerzahlers ein
wirklich nettes Datenbanksystem beschaffen (30 Milliarden Datensätze mit
je rund 100 Bytes, 1000 INSERTs pro Sekunde). Datenbanken dieser Größe
sind noch eine richtige Herausforderung. 8-)
Ohne jetzt groß optimistisch zu wirken:
Der Bundesrat wird am 19. nicht zwölf Monate fordern, weil der Wirtschaftsausschuss federführend ist. Die zwölf Monate sind der "Startwert" der Sicherheitsfreunde vom Innenausschuss. Jetzt kann man sich natürlich ganz kulant zeigen, wenn man nur die Speicherverpflichtung von sechs Monaten, die auch schon der Rechtsausschuss forderte, annimmt. Da haben die Wirtschaftsleutchen zwar immernoch was dagegen, ist aber nicht so schlimm, weil ist ja der Kompromiss.

Im Bundestag wollen die das aber vermutlich eh nicht hören, man kann also noch hoffen, dass keine Verpflichtung eingeführt wird. Wenn doch, wäre das aber auch nicht sooo verwunderlich, da kriegt der Bundestag halt an anderer Stelle recht (z.B. bei angeblich nicht normenklaren Formulierungen bzgl. Prepaidkarten)

Das im ursprünglichen Regierungsentwurf aber auch schon der Rahmen für die Vorratsdatenspeicherung weiter ausgebaut wurde, ist da ja zweitrangig. Man verhandelt schließlich bereits über irgendwelche überzogenen Verpflichtungen. :(

Wenn jemand Leute weiß, die man deswegen mal anschreiben sollte: Ich
habe sozusagen ein berufliches Interesse daran, daß das in vernünftigen
Bahnen bleibt.
Wird sich zeigen.
Man könnte es über die Länderparlamente versuchen, wobei das jetzt vielleicht etwas verfrüht ist, erstmal die Stellungnahme am 19.12. im Bundesrat abwarten. Wenns im Bundestag ist, gehts halt wieder über die Abgeordneten da.
Btw. sicher werden auch die Industrieverbände gegen so eine Vorratsdatenspeicherung sein, die Verbraucherschützer wohl auch, und nicht zu vergessen die Datenschützer/Bürgerrechtler.

Was man unter vernünftigen Bahnen versteht, wird sich dann sicher auch aus der Diskussion ergeben. Der Anfangswert sollte dabei aber sicher nicht zwölf oder sechs Monate Speicherverpflichtung sein, sondern irgendwas dass sich Grundgesetz nennt.

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