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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Am Freitag, 2. Januar 2004 23:40 schrieb Hartmut Pilch:

>
> In dem hier von Thomas Riedel eingebrachten Economist-Artikel wurde
> berichtet, durch Ueberwachung gewisser oeffentlicher Raeume seien gewisse
> Verbrechensarten drastisch zurueckgegangen oder gar ausgestorben.

>
> Es kamen dann (nicht von dir) Argumente, die diese Erfahrungen unbedeutend
> erscheinen lassen sollten.  Die Verbrechen wurden nur verdraengt o.ae.

Zumindest ein paar Fragen sollten gestellt werden:

1. Ist die Behauptung vom praeventiven Effekt der Ueberwachung oeffentlicher 
Strassen und Plaetze sachlich korrekt? Fuehrt eine solche Ueberwachung 
tatsaechlich zu einem spuerbaren Rueckgang von Straftaten? Solange mir 
niemand einen fundierten empirischen Nachweis fuer diese These bietet, werde 
ich mir die Freiheit nehmen, sie in Zweifel zu ziehen.

2. Wie deutlich muss der Rueckgang von Straftaten sein, damit eine solche 
Ueberwachung gerechtfertigt ist? Was hat mehr Gewicht, die Freiheit des 
Buergers, sich vor den neugierigen Augen des Staates zu schuetzen, oder das 
Interesse des Staates an einer effektiven Strafverfolgung? Es handelt sich 
hierbei uebrigens um eine uralte Abwaegungsdiskussion. In einem Rechtsstaat 
gibt es keine Strafverfolgung um jeden Preis. Selbst wenn das - m.E. 
zweifelhafte - Argument vom Rueckgang von Straftaten zutreffend waere, folgt 
daraus nicht ohne weiteres die Legitimitaet staatlicher Ueberwachungskameras.


>
> Genaue spieltheoretische Rechnungen ueber die richtige Balance habe ich
> nicht gesehen (und auch nicht ernsthaft genug gesucht), aber

Man kann die Frage der Balance sicher aufwerfen. Wenn man allerdings der 
Auffassung ist, dass eine absolute Grenze erreicht ist, dann stellt sich 
einem diese Frage nicht (mehr). 

Gruesse

Thomas


-- 
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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