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[FYI] Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen



SPIEGEL ONLINE - 08. Juni 2004, 16:47
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,303298,00.html

Erste Verurteilung
 
Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen

Die Hatz ist eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P-
Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus 
fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch 
private Fahnder der Musikindustrie beteiligt.

Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht 
Cottbus, leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes 
zwischen Musiktauschbörsen und Musikindustrie ein: Es ist die 
Verfahrensakte des hier zu Lande ersten verurteilten Filesharers. 23 
Jahre jung ist der - und nun um 8000 Euro ärmer: Auf diese 
Schadenersatzsumme einigten sich seine Anwälte mit denen der 
Phonoverbände.

Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen 
gekommen war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den Dächern. 
Landesweit suchten die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anwälten, 
nachdem Schadenersatzforderungen im Bereich um 10.000 Euro 
eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die Polizei.

[...]

Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei 
Polizeibeamten und einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus 
einem Mitarbeiter der Firma proMedia bestand, die "ja wohl mit der 
Klägerseite verbunden ist".

Das ist sie tatsächlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg 
beschrieb Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer 
Pressemitteilung zu Raubkopie-Razzien auf Flohmärkten und einer 
Hausdurchsuchung bei einem illegalen CD-Produktionswerk: "Die 
proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen Landesgruppe der IFPI 
mit Nachdruck die Pirateriebekämpfung und erzielt konsequent 
Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland 
nicht."

Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in 
Stuttgart möglich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder 
beteiligen sich an der Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe 
nach eigener Aussage die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten" 
sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts: Statt womöglich wochenlang 
auf eine Bestandsaufnahme warten zu müssen, hätten die klagenden 
Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck zu 
verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg.

[...]


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