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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



"Axel H Horns" <axel.h.horns@gmx.net> schrieb:

> Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf 
> hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine 
> Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter 
> einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion 
> hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals.

Der geneigte Leser möge nachprüfen, ob die Sorte ERFINDUNGEN, die du
als vom PatG gedeckt hinstellen wolltest, nicht doch dem (von dir
weggelassenen) $1(2) PatG widerspricht, insbesondere dem Ausschluß für
"Programme für Datenverarbeitungsanlagen".

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