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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Alvar Freude:

> Hier meinte ich: welche *externen* Seiten. Also das war doch furchtbar
> lächerlich, als die gute Frau da die Nazi-Symbol-Liste hervorgekramt hat. Die
> habe ich ja nie verlinkt, das ist irgendeine Unterseite von Stormfront!
>
> Aber die Seiten von ODEM, die hat eben niemand ausgedruckt.

Bitte? Niemand? Also auch Ihr nicht?

Bitte sag', daß das nicht wahr ist!

>>>   * Sind Hyperlinks ein Verbreiten/Zuganglichmachen/...
>> 
>> In der mündlichen Verhandlung wurde der juristische Aspekt dazu fast
>> gar nicht thematisiert (IIRC nur von Thomas Stadler in seinem
>> Plädoyer).
>
> ja, aber ich kann ja auch nicht den juristischen Aspekt davon
> vortragen, das ist ja das Problem!

Tja, warum mußtest Du überhaupt etwas vortragen? Vor allem hätte man
die wesentlichen Punkte gereicht. Der Punkt, daß die Seiten
weiterentwickelt wurden und die alte Fassung nur zur historischen
Dokumentation weiterbestehen blieb, war wohl implizit in der
LKA-Logfile-Kritik versteckt.

> Aber auch beim einzeln betrachten stellt sich die Frage: muss eine
> Dokumentation über das Zeitgeschehen eine Niveaukontrolle
> überstehen?

Darüber hätte man diskutieren können -- und Du wärst nicht so
uneinsichtig dagestanden, vermute ich.

>> Neben den von Dir genannten Punkten wurden aber noch andere Dinge
>> angeführt, die wohl eher wenig Relevanz haben dürften (z.B. alle
>> technischen Aspekte und wie sich odem.org in Deine früheren
>> Aktivitäten eingliedert). 
>
> dies ist IMHO durchaus wichtig, und das hatten wir hier (alle
> beteiligten) auch so im Vorfeld besprochen. Wenn ich sage: hallo,
> ich habe den internationalen Medienkunstpreis 2001 gewonnen, also
> einen der weltweit rennomiertesten Kunstpreise, und das um was es
> hier geht ist das Nachfolgeprojekt -- tja ...

Wenn Du aber an offensichtlichem Stuß unbelehrbar festhältst, würde
das mein persönliches (nicht rechtliches) Urteil nicht wesentlich
ändern.

> na, mit der ollen Rotten-Diskussion hat aber Milionis angefangen. Da
> ging es ganz konkret um ein Bild. Und da war die bisherige
> rechtliche Bewertung nicht wirklich unwichtig.

Doch, schon, wenn der StA gerade dabei ist, in dem Punkt
zurückzurudern, weil das in der Akte nicht untermauert ist. Mir war,
bis Du anfingst, die Inhalte zu erläutern, überhaupt nicht klar, ob es
die Seite tatsächlich gegeben hatte.

Aber egal, es spielte ja letztendlich keine Rolle.

>>> Mit der Frage der Hyperlinks hat sich die Richterin schlicht nicht
>>> beschäftigt.
>> 
>> Die rechtlichen Aspekte tauchten ja auch nicht in der mündlichen
>> Verhandlung auf.
>
> *ich* kann dazu auch rechtlich nichts sagen. Das bleibt dem Anwalt
> vorbehalten -- also erst beim Schluß.

Deswegen ist es ja ein klein wenig verfrüht zu sagen, womit sich die
Richterin beschäftigt hat, nicht wahr?

>>> Die Frage war nur noch: wie schlimm sind die Inhalte. Eigentlich
>>> hätte ich an diesem Punkt reagieren müssen, es hätte mir klar sein müssen,
>>> dass sie das für die Strafbemessung benötigt.
>> 
>> Strafbemessung? Ist das nicht das falsche Wort an dieser Stelle?
>
> in Bezug auf Deutsche Sprache oder inhaltlich? ;-)

Inhaltlich. Du wolltest doch die All-or-nothing-Lösung, d.h. auf die
Strafbemessung kam's Dir eh nicht an?

>> Wenn es gar nicht um die aktuelle Fassung ging, sondern um die
>> Anfänge, war das eher zu Deinem Vorteil. *tiefseufz*
>
> welche aktuelle Fassung?

Die "aktuelle Fassung" ist das, was man üblicherweise findet, wenn man
bei der odem.org-Startseite loslegt.

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