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Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörun g dummer Juristen?



Am 13 Oct 2004, um 0:54 hat Thomas Hochstein geschrieben:


> 
> Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - primär, wenn nicht
> ausschließlich - über die Sperrungsverfügung und gerade nicht
> aufklärend über Nazis. Möglicherweise auch das ein Grund für die
> Entscheidung. Die Frage dann wohl, ob sich die "Berichterstattung über
> Vorgänge des Zeitgeschehens" nur auf Berichterstattung über Nazis
> bezieht oder die Verbreitung, die Verlinkung, whatever auch dann
> zulässig ist, wenn die Nazipropaganda gar nicht das Thema der
> Berichterstattung ist.

Es geht ja in der Berichterstattung auf ODEM nicht um Nazipropaganda an 
sich, sondern darum, dass die Bezirksregierung bestimmten Websites 
sperren laesst. Wenn man darueber berichtet, muss man zwingend die 
Sites benennen duerfen. 

Das ist ja im Prinzip auch alles schon entschieden. Lt. BGH ist es noch 
nicht einmal erforderlich, dass die verwendeteten bzw. verbreiteten 
Propagandamittel zum Verstaendnis der Information die vermittelt werden 
soll, unbedingt erforderlich ist. Die Privilegierung scheidet erst dann 
aus, wenn Berichterstattung, Kunst etc. nur als Vorwand und Deckmantel 
zur Verbeitung von rechtradiklaem Gedankengut genutzt wird. Letzteres 
wird Alvar aber noch nicht einmal von der StA unterstellt.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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