Am 08.07.2005 um 21:36 schrieb PILCH Hartmut:
Also nochmal. Dort steht, dass das ABS ein (Computer-)Programm ist. Das war es, was ich vorher schon geschrieben hatte. Der BGH spricht wörtlich von einem sog. technisches Programm, das nach seiner Auffassung dem Patentschutz zugänglich ist. Der BGH erkennt also bereits 1980 - es gibt noch ältere Entscheidungen hierzu - an, dass Computerprogramme unter bestimmten Voraussetzungen patentrechtlichen Schutz genießen. Später hat man das Kind dann computerimplementierte Erfindung genannt. Der Richtlinienvorschlag greift diesen Ansatz sogar unmittelbar auf, indem es einen sog. technischen Beitrag verlangt. Die ABS-Entscheidung gehört damit gerade zu den BGH-Urteilen, die die These von der Schutzfähigkeit computerimplementierter Erfindungen begründet haben.ABS ist kein Computerprogramm, keine computer-implementierte Erfindung.
Ich habe nur wiedergegeben, was in dem Urteil steht! Es macht wirklich relativ wenig Sinn mit Dir zu diskutieren.In dem ABS-Urteil von 1980 steht nichts von "computer-implementierter Erfindung".
Tatsächlich? Computerimplementierte Erfindungen gibt es in Europa seit 30 Jahren. Bei Google finde ich unter den ersten Treffern leider nur solche Informationen, die direkt oder indirekt von Dir stammen. Das ist eigentlich ein Lehrbeispiel dafür, wie Meinung durch falsche Fakten gemacht wird.Den Begriff gibt es auch erst seit 2000 und er ist klar definiert.
Ich muss mir einen Kommentar hierzu wirklich hart verkneifen. Ich sage Dir nur soviel. Ich war zu Beginn der Diskussion, die ja eine ganze Weile ging, auch eher auf Deiner Linie. Je intensiver ich mich mit dem Thema befasst habe, umso mehr kam ich zu der Einschätzung, dass die Richtlinie in gar nicht so exzessiver Art und Weise das zementiert, was ständige Rechtsprechung und Rechtspraxis ist. Ohne die beschränkenden Vorgaben der Richtlinie wird das EPA seine bisherige Linie fortsetzen.Du beherrschst offensichtlich nicht die Sprache des Patentwesens und bist auch nicht bereit zu lernen sondern bestehst darauf, die Begriffe in eigenen nicht naeher genannten Bedeutungen zu verwenden.