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Re: Softwarepatente abgelehnt



* Thomas Stadler wrote:
> Am 12 Jul 2005, um 9:51 hat Florian Weimer geschrieben:
>> Softwarepatente werden dadurch trotzdem nicht verhindert.
>
> Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden.

Die Frage ist beantwortet: Der Ratsentwurf kodifiziert eine bestehende
Auslegungspraxis. Er legt also die Patentierbarkeit von Software definitiv
fest, ohne dafür auf herrschende Rechtsprechung zurückgreifen zu müssen. Der
Ratsentwurf führt also die Softwarepatentierbarkeit explizit in die
Gesetzeslage ein. Bisher war Software nur implizit patentierbar.

Praktisch ist der Unterschied momentan nicht von Bedeutung. Für die nahe
Zukunft allerdings schon, da die laufende Rechtsprechung immer über die
Gesetzeslage hinausgehen muß, sonst wären die Gerichte nicht angerufen worden.
Der Ratsentwurf hätte also eine eklatante Ausweitung der Patentierbarkeit
von Software zur Folge gehabt.

> Mag sein, aber ist es grundlegende Ausweitung? Meine These war immer die,
> dass der Ratsentwurf die derzeitige Rechtslage bzw. Rechtspraxis nicht
> erweitert, sondern vermutlich eher die bereits rechte laxe Praxis des EPA
> beschraenkt.

Betrachte es mal so: Die laufende Rechtsprechung habe einen Wirkradius von
eins um die Gesetzeslage. Die derzeitige Gesetzeslage umfaßt das Interval
von 0 bis 10. Auf Punkt 11 sitzt die Software. Auf Punkt 12 die
Geschäftsabläufe auf Punkt 13 mathematische Methoden. Bei 11,5 stirbt die
Open Source Bewegung. Was würde passieren, wenn die Gesetzeslage auf 0 bis
11 erweitert würde?

Formal ändert sich nichts, jedoch sind all die aktuellen Streitfälle nun
fest zugunsten der Großindustrie zementiert und darüberhinaus droht der
Exodus der Open Source Bewegung und die KMUs kommen mit Ihren
Geschäftspraktiken in schweres Fahrwasser, weil beide Punkte im erweiterten
Wirkkreis der laufenden Rechtsprechung liegen.

Ja, das Argument ist nicht valide, wenn man sich rein am Gesetzestext
orientiert. Jedoch hätte es die Probleme mit IDEA, LZW und Co. nicht
gegeben, hätte sich die Rechtssprechung exakt an den bestehenden
Gesetzestext gehalten.

> Ich moechte hier nicht den Ratsentwurf verteidigen, sondern versuche
> nur zu erlaeutern, dass das was manche befuerchten sich aus ihm auch
> nicht ergibt.

Ich hoffe, ich konnte die Art der Befürchtungen etwas klarer machen. Deine
Verteidigung ist in Ordnung, jedoch eben praktisch über den aktuellen
Zeitpunkt hinaus irrelevant.

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