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Re: Softwarepatente abgelehnt



> Mache ich ja nicht. Die Frage wie der Begriff auszulegen ist, 
> impliziert natuerlich die Frage, wie die Gerichte den Begriff auslegen 
> werden. Nachdem der Begriff ja der Rechtsprechung bzw. Praxis der 
> Patentaemter entstammt, 

sie entstammt der vom EPA im Zeitraum 1995-2000 eigens fuer den Zweck
der Richtlinie entwickelten Rechtsprechung, vor allem IBM 1-2 und
Controlling Pension Benefits System, sowie dem Trilateralen Projekt.

> ist es naheliegend anzunehmen, dass man erst 
> einmal auf die alten Grundsaetze zurueckgreifen wird. 

Sehr alt sind die nicht, und massgeblich ist dann letztlich die EPA-Praxis.
Unabhaengig von der sind diese Grundsaetze gar nicht verstaendlich.
Auch die Patentlobby, einschliesslich Ratsbeamten, versteht diese
Begriffe nicht, wie man immer wieder an deren Verhandlungsergebnissen
erkennen kann.  Diese Unverstaendlichkeit haben auch schon Patentanwaelte
wie Betten oder MPI beklagt.  Sie forderten aus diesem Grund eine
Streichung des Art 52.2 EPUe.


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