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Re: Softwarepatente abgelehnt



> >Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a 
> >und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das 
> >Gegenteil.
> 
> Erwägungsgrund 14 zur Ratsfassung habe ich vergessen. da steht es 
> nochmal ganz deutlich und ausdrücklich drin, dass Geschäftsmethoden 
> keine patentfähigen Erfindungen sind.

Auch da steht nur drin, dass "naheliegende und nicht technische
Trivialvorgaenge und Geschaeftsmethoden" nicht patentfaehig seien.

M.a.W. eine "technische" und "nicht naheliegende" Geschaeftsmethode
ist demnach patentierbar.

 Durch diese Richtlinie wird lediglich die derzeitige Rechtslage
 klargestellt, um Rechtssicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit zu
 gewährleisten und Tendenzen entgegenzuwirken, nicht patentierbare
 Methoden, wie nahe liegende oder nichttechnische Trivial-Vorgänge un
 Geschäftsmethoden,als patentfaehig zu erachten.

Das EPA hat laengst "computer-implementierte Geschaeftsmethoden"
zu patentfaehigen Erfindungen erklaert und darauf eine jahrelange
Spruchpraxis gegruendet.  Die angeblichen "Tendenzen" zu einer
Patentierbarkeit "nichttechinscher Geschaeftsmethoden" sind auch
ein bekanntes Thema fuer beschwichtigende PR-Arbeit, zu finden etwa in einer
Presseerklaerung anlaesslich eines Treffens der Trilateralen
Initiative um 2002.  Die "Trivial-Vorgaenge" kamen wiederum zusaetzlich
durch Herrn Wuermeling hinein. vorher war nur von "nahe liegenden und
nichttechnischen Geschaeftsmethoden" die Rede. Warum das alles ueberhaupt
nicht hilft, haben Florian W und Lutz heute morgen auch schon hinreichend
erklaert.  Lutz meinte, die Argumentation mit solchen Tautologien
muesste unter deinem Niveau sein.







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