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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 13 Jul 2005, um 11:51 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> 
> Die Rats-Richtlinie haette nur im Rahmen der EPA-Eigenwilligkeiten
> ausgelegt werden koennen.  Es war eine EPA-Ermaechtigungs-Richtlinie,

Das ist schon deshalb unrichtig, weil das EPA gar nicht Adressat dieser 
Richtlinie ist. M.a.W. die Richtlinie gilt fuer das EPA ueberhaupt 
nicht. Das EPA kann deshalb dadurch auch zu nichts ermaechtigt werden.

> 
> Was haette das Gemeinschaftsrecht in dieser Frage denn an Orientierung
> geboten, abgesehen von einer kryptischen Richtlinie, in der
> EPA-Doktrinen festgeschrieben werden, die ohne Bezug auf die EPA-Praxis
> wenig Sinn ergeben ?
> 
> > Der Ratsentwurf geht hinter die Spruchpraxis des EPA zurueck und
> > stellt auch ausdruecklich klar, dass blosse Geschaeftsmethoden nicht
> > patentierbar sind.
> 
> An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind.

Nein, das wird es nicht. Deine Interpretation ist weder mit den 
Grundsaetzen juristischer Auslegung vereinbar noch allgemein semantisch 
nachvollziehbar.

Das was Du sagst ist schlicht falsch und nicht vertretbar.

Es wundert mich ehrlich gesagt nicht, wenn die Juristen, wie Kurt sagt, 
ueber Dich herziehen.

Man moege sich doch mal in die Rolle eines Technikers versetzen. Zu 
Euch kommt jemand, der nicht vom Fach ist, aber doch mit einem 
Absolutheitsanspruch ausgestattet, alles besser weiss, obwohl Euch als 
Fachleute klar ist, dass er weitgehend nur Unfug redet. Wie geht ihr 
mit so jemandem um?

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Haydstr. 2, 85354 Freising
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