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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index



Am 6 Oct 2005, um 22:26 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> > Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
> > Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
> > ist.
> 
> Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
> zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner
> gehostete Seite zu legen -- 

Was heisst hier Wunschdenken? Meine diesbezuegliche Aussage enstammt - 
soweit ich mich erinnere - gerade der Diskussion um den Heise-Link und 
gibt damit nicht den Stand der Muenchener Rechtsprechung wieder, 
sondern meine eigene Ansicht zur Mitstoerhaftung, die sich allerdings 
auf Entscheidungen des BGH stuetzt.

Gruesse

Thomas



Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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"Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert 
ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt 
die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab. 
Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte." 
(Alfred Dorfer)


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