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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi!

> > > Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung "ueber Monate", aber mit
> > > *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung
> > > praktisch unmoeglich geworden.

> > Im TKG gibt es m.W. Paragraphen, aus denen T-Online herleiten kann, dass
> > sie zweckbeschraenkt die IPs fuer Abuse-Bekaempfung ("Netzsicherheit")
> > speichern und auswerten duerfen, aber dann eben nicht fuer andere Zwecke

> Du meinst § 100 TKG, insbesondere dessen Abs. 3. Das Problem ist aber 
> dort, dass der TK-Anbieter nur bei Vorliegen tatsaechlicher 
> Anhaltspunkte fuer Missbrauch Verkehrsdaten erheben und speichern darf.

Wenn es mal soweit sein sollte, dass auf einer IP-Adresse ein paar
Tage lang keine incoming packets mehr zu sehen sind, selbst
wenn die IP gar nicht "life" ist, dann koennen wir darueber
reden, dass man sich keinen Kopf mehr darueber macht.
(derzeit wird auf ipv6 space noch nicht intensiv gescanned 8-})

Solange das nicht der Fall ist, ist de-facto staendig
ein Anhaltspunkt fuer die Speicherung von IP-Adressen gegeben.

> Ich verstehe das so, dass man danach erst speichern darf, wenn bereits 
> ein konkreter Abuse-Verdacht besteht. Den ersten Verstoss wirst Du 
> damit nicht erfassen, weil diese Vorschrift m.E. gerade keine 
> Vorratsdatenspeicherung gestattet.

Bei Viren/Wuermern/Spam ist der konkrete Verdacht eigentlich
immer gegeben.

-- 
MfG/Best regards, Kurt Jaeger                                  14 years to go !
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