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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (26.01.2006 23:30):

* Holger Voss wrote:

Unterschied 1: Die Standardsituation bei Telefonie ist, dass die Rufnummer _nicht_ übertragen wird. Ohne ausdrückliche Einwilligung wird die Rufnummer nicht übertragen: Wer einen neuen Anschluss beantragt wird gefragt, ob er/sie die Rufnummer übermitteln will, bei alten Anschlüssen bleibt die Einstellung auf "Rufnummer wird nicht übermittelt", wenn die
KundIn nicht von sich aus anderes beantragt.
Falsch. Die Einstellung bei Telefonie ist so, daß die abgehende Rufnummer
immer übertragen wird, sie wird sogar vom Netzbetreiber immer geprüft
(analog ingress filter) und bei Bedarf die korrekte Nummer mitgegeben. Der
Teilnehmer kann ein Flag mitgeben, ob die Rufnummer angezeigt werden soll
oder nicht. [...]
> Am Endgerät wird üblicherweise die Rufnummer nicht angezeigt, weil der
> Netzwerkadapter (OVSt) je nach Stellung des Flags diese vom
> Sprachstrom trennt und nicht zur Anzeige übermittelt.

Somit kommt also die Rufnummer nicht bei meinem Gesprächs-Gegenüber an. Richtig? (Rettungsdienste etc. mal ausgenommen.) Das ist doch genau das, was ich behauptet habe: "Bei der Telefonie weiß mein Gegenüber nicht, mit wem (welcher Telefonnummer) es telefoniert hat." (meine Mail vom 26.01.2006, 16:48 Uhr MEZ)


Default dieses Flags ist in Westdeutschland: ISDN: ja, Analog:
nein und in Ostdeutschland: ja (Danke an Wau für die Erkenntnis).
Danke für den Hinweis, ich bin von einem einfachen (analogen) Anschluss in Westdeutschland ausgegangen.

Gibt es DTAG-seitig eine Begründung für den Standardwert "ja" bei ISDN und in Ostdeutschland?


Unterschied 2: Die Rufnummernunterdrückung in der Telefonie ist völlig
simpel. Wenn das Standardverhalten geändert werden soll, ist das mit
einem Anruf bei dem Telefonanbieter möglich, wenn das Verhalten für ein
einzelnes Telefonat geändert werden soll, sind - je nach Telefon - in der
Regel zwei Tastendrucke nötig.
Dafür funktioniert es auch nicht, wenn der Angerufe es trotzdem wissen will.
Dafür muss die Angerufene aber Zugriff auf die OVSt (ich nehme an: Ortsvermittlungsstelle) haben. Oder?


Die Verwendung von Anonymizern ist keineswegs trivial, außerdem bringt
sie häufig zusätzliche Nachteile wie Extrakosten oder
Geschwindigkeitseinbußen.
Dafür funktioniert es.
Klar: Rufnummernunterdrückung bietet nicht annähernd die Anonymität, die anonymisierende Remailer, Proxykaskaden o. ä. bieten.

Darum ging es mir hier aber auch nicht.

Es ging mir hier darum, dass ich Gerts Vergleich von Telefonnummern-Vergabe mit dynamischer IP-Adress-Vergabe für unpassend halte.

Gruß


Holger

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