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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



On Mon, Feb 06, 2006 at 05:34:15PM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:

Hi Lutz,

hab' noch ein bißchen Geduld mit uns!

> > Der entscheidende Punkt ist aber der, dass keine Bestandsdaten isoliert
> > abgefragt werden, sondern diese Bestandsdaten in den Kontext eines
> > konkreten, einzelnen Kommunikationsvorgangs gesetzt werden.
> 
> Die Art der Gewinnung von Daten ist nicht hinreichend für eine
> Charakterisierung derselben. Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten einer
> bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die unkombinierten
> Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser unzulässige Schluß wird
> hier immer wieder gebracht.

Hm. Ich weiß nicht. Natürlich müssen unkombinierte Daten nicht
notwendiger Weise der gleichen Regelung unterliegen. Aber so
einfach kann man es sich - denke ich - nicht machen. 
Ganz allgemein kann das Aufteilen einer Handlung in für sich
genommen scheinbar nicht zu beantstandende Teile doch sicherlich
nicht dazu benützt werden dürfen, um irgendein Recht auszuhebeln.
Deswegen ist der Gesamtzusammenhang relevant. Und der Zusammenhang
ist hier eben, daß die Daten primär für den Zweck gespeichert
werden, um sie nachher mit Daten von anderen zu kombinieren,
um ein Geheimnis aufzudecken, welches dem Fernmeldegeheimnis
unterliegt. 

Gruß,
Martin

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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