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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo Thomas,

Thomas Hochstein schrieb/wrote (08.11.2006 20:41):

> Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden und dient
> letztendlich uns allen

Das sollte so sein, ist aber vielfach nicht so.

Und damit der Staat nicht allzu mächtig gegenüber den Menschen wird,
sieht die Verfassung einige Rechte vor, die auch der Staat nicht oder
nur in bestimmten Grenzen einschränken darf. Dazu gehören das
Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung.


>, verdient also einen Vertrauensvorschuss -

Nein. Im Gegenteil. In einer Demokratie sollte "der Bürger" den Staat
kontrollieren, nicht ihm mehr oder weniger blind vertrauen.


> Was staatliche Stellen über mich wissen, ist mir
> weitgehend gleich

Das ist Dein gutes Recht. Mir ist es überhaupt nicht gleich, und vielen
anderen auch nicht.

Gruß


Holger

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