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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo Florian,

Florian Weimer schrieb/wrote (11.11.2006 10:54):

> * Holger Voss:
> 
>> Welches Interesse soll ich (bzw. sollen wir) haben, dass persönliche
>> Daten (auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen) öffentlich
>> verfügbar sind?
> 
> Demokratische Prozesse benötigen Transparenz. Datenschutz (und auch
> sonstiger Geheimschutz) haben sich ggf. funktionierenden
> demokratischen Prozessen unterzuordnen.

???

Entscheidend ist doch, was für wen transparent ist und was umgekehrt wen
nichts anzugehen hat.


Ein Staat kann nur dann demokratisch sein, wenn er für die Menschen
durchschaubar/transparent ist.

Umgekehrt aber kann ein Staat niemals demokratisch sein, wenn die
Menschen, die in ihm leben, für den Staat durchschaubar/transparent
sind. - Ein solches System müsste als Überwachungsstaat oder totalitärer
Staat bezeichnet werden.


In einer Demokratie kontrollieren die Menschen den Staat (bzw. seine
Institutionen), nicht (oder nur stark eingeschränkt) umgekehrt.

Gruß


Holger

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