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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> Leider habe ich hier in Eile vieles auf einmal beantwortet.

oder eher: unangemessen abgehandelt, unbeantwortet gelassen.
Z.B. die Frage nach den Transaktionskosten.

Stoerend am Begriff der "i.S." finde ich auch, dass damit
Gerichte Politik gemacht haben.  Es waere besser, so etwas
durch Volksabstimmungen zu entscheiden, denn, allem erweckten
Anschein zum Trotz haben auch Gerichte hier keine hoehere
Weisheit gepachtet.





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